Die neue Bauherrenhaftung

Seit 01. Jänner 2017 ist das neue Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz in Kraft. Dieses beinhaltet die neue Bestimmung, dass ab diesem Zeitpunkt nun auch Auftraggeber von Bauleistungen dafür haften, dass die Arbeitnehmerinnen von …

Seit 01. Jänner 2017 ist das neue Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz in Kraft. Dieses beinhaltet die neue Bestimmung, dass ab diesem Zeitpunkt nun auch Auftraggeber von Bauleistungen dafür haften, dass die Arbeitnehmerinnen von ausländischen Auftragnehmern korrekt bezahlt werden.

Auch private Auftraggeber haften, wenn sie gewusst haben oder es für möglich halten mussten, dass die ausländische Firma ihre Arbeitnehmer nicht ordnungsgemäß bezahlt.

Um über die neue Bauherrrenhaftung zu informieren und das Risiko für private Auftraggeber zu minimieren, haben Land Burgenland, Wirtschaftskammer Burgenland und Arbeiterkammer Burgenland eine gemeinsame Initiative gestartet.

Das Bau- und Baunebengewerbe hat für die erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung des Burgenlandes und für den heimischen Arbeitsmarkt einen sehr hohen Stellenwert. "Burgenländisch bauen" bedeutet, dass Wertschöpfung, Arbeit und Geld im eigenen Land bleiben. Und die Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping ist gerade für das Burgenland als Grenzregion von vorrangiger Bedeutung.