Osterfeuer-Information

Grundsätzlich gilt im Burgenland nach dem Bundesluftreinhaltegesetz ein ganzjähriges Verbrennungsverbot für biogene Materialien. Mit der Verbrennungsverbots- Ausnahmeverordnung 2010 wurden im Burgenland ua. für Brauchtumsveranst…
Grundsätzlich gilt im Burgenland nach dem Bundesluftreinhaltegesetz ein ganzjähriges
Verbrennungsverbot für biogene Materialien. Mit der Verbrennungsverbots-
Ausnahmeverordnung 2010 wurden im Burgenland ua. für Brauchtumsveranstaltungen
Ausnahmen geschaffen.
Bei Osterfeuern muss beachtet werden, dass diese grundsätzlich in den Nächten von
Karfreitag auf Ostersamstag sowie Ostersamstag auf -sonntag und Ostersonntag auf -
montag abgebrannt werden dürfen (auch möglich am Wochenende davor oder danach).
Dabei sollten ausschließlich biogene und sehr trockene Materialien verwendet werden,
damit ein sauberes Abbrennen gewährleistet ist.
Darüber hinaus sei darauf hingewiesen, dass Osterfeuer immer an öffentlich
zugänglichen Orten, d.h. eben nicht im eigenen Haus- und Hofgartenbereich,
veranstaltet werden müssen. Besonders darf ich darauf hinweisen, dass keinerlei Abfall
als Osterfeuer verbrannt werden darf!
Im Anhang sende ich die erwähnte Verbrennungsverbots-Ausnahmeverordnung 2010
sowie einen Info-Folder („Verbrennen im Freien“).