Information Biozid - Steinreinger, Glyphosat Ersatz

Die Biozidinspektion Burgenland ersucht um Kenntnisnahme, sowie um Weiterleitung der Information an Gemeinden bzw. sonstige mögliche Betroffene. Das Umweltministerium und die AGES haben österreichweit Fälle den Biozidinspektionen der …
Die Biozidinspektion Burgenland ersucht um Kenntnisnahme, sowie um Weiterleitung der Information an Gemeinden bzw. sonstige mögliche Betroffene.
Das Umweltministerium und die AGES haben österreichweit Fälle den Biozidinspektionen der Bundesländer zur Kenntnis gebracht, dass Steinreiniger (Biozidprodukte) von Gemeinden als Unkrautvernichter eingesetzt werden.
Auch burgenländische Gemeinden sind betroffen.
Die ersten Erhebungen haben ergeben, dass die Vertreiber die nicht zugelassenen Mittel als Glyphosphatersatz den Gemeinden anbieten und verkaufen.
In allen Fällen bisher erfolgte die Auslobung des Produktes als Spritzmittel gegen Unkraut mündlich.
Reiniger für Steine und Außenflächen mit biozider Wirkung dürfen weder zweckentfremdet zur Unkrautvernichtung von einer Firma angeboten noch von den Gemeinden zweckentfremdet verwendet werden.
Beides ist ein Verstoß gegen § 2 Abs. 1 BiozidprodukteG.
Der Händler und die verwendende Gemeinde sind strafbar gemäß § 21 BiozidprodukteG.
Gemäß dem Pflanzenschutzmittelregime dürfen weiters zur Unkrautbekämpfung nur zugelassene (und zulässige) Pflanzenschutzmittel verwendet werden.
Auch hier ist ein Straftatbestand evident.
Produkte, die bis jetzt in diesem sachlichen Zusammenhang bisher gefunden wurden, sind z.B. "roundox" Außenreiniger und "Regema Aktiv Reiniger außen".
Es wird angeraten, vom Kauf der genannten (und gleichartigen) Reinigungsprodukte zurückgetreten.