Abfälle mit besonderer Behandlung - eine Information des Burgenländischen Müllverbandes

XPS (gefärbtes Baustyropor) ist farblich gekennzeichnet und die Kurzform für extrudiertes Polystyrol – am Bau überall dort eingesetzt, wo hohe Anforderungen an Druck und Feuchtigkeit gestellt werden. Bis 2009 wurde bei der Produk…
XPS (gefärbtes Baustyropor) ist farblich gekennzeichnet und die Kurzform für extrudiertes Polystyrol – am Bau überall dort eingesetzt, wo hohe Anforderungen an Druck und Feuchtigkeit gestellt werden. Bis 2009 wurde bei der Produktion klimaschädigendes FCKW (als Treibmittel) und HBCD (als Flammschutzmittel) verwendet. Abfälle, die diese Stoffe enthalten gelten als gefährliche Abfälle und müssen getrennt gesammelt werden.

Künstliche Mineralfasern / Mineralwolle (Glas- und Steinwolle) sind nach der aktuellen Gesetzeslage nicht generell als gefährlicher Abfall eingestuft. Eine Zuordnung in gefährliche bzw. nicht gefährliche Abfälle ist nur anhand des Produktionsdatums (nach 1998 ungefährlich) und dem Hersteller der Produkte möglich. Da bei der Anlieferung eine Unterscheidung in gefährliche und nicht gefährliche Abfälle von XPS und Mineralwolle in der Praxis oftmals nicht möglich ist, behandelt der Burgenländische Müllverband aus Vorsorgegründen alle Abfälle von Mineralwolle als gefährliche Abfälle.

Auch Asbestzementplatten sind als gefährlich eingestuft und müssen unter besonderen Vorkehrungen behandelt und entsorgt werden.

Alle diese Abfälle müssen getrennt gesammelt und staubdicht in Big Bags oder gleichwertigen Säcken verpackt werden, damit beim Transport keine Faserstäube entweichen. Gleiches gilt für alle Materialverbunde, die diese besonderen Abfälle enthalten. Eine Ver- oder Zumischung zu Baurestmassen ist unzulässig.

 Der Burgenländische Müllverband rät daher diese Abfälle nicht in den Abfallsammelstellen der Gemeinden zu übernehmen, sondern direkt bei den Übernahmestellen des Burgenländischen Müllverbandes und der Umweltdienst Burgenland GmbH abzugeben“.