Absonderung von Einreisenden aus bestimmten Gebieten

Die Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung hat am 22.3.2020 aufgrund der §§ 7 und 24 des Epidemiegesetzes 1950, BGBl. Nr. 186/1950 in der Fassung BGBl. I Nr. 37/2018 verordnet: Verordnung über die Absonderung von Einreisenden aus bestimmten Gebieten auf dem Landweg nach dem Epidemiegesetz 1950