Heizkostenzuschuss 2020/2021

Veröffentlicht am 21.08.2020
Das Land Burgenland und auch die Gemeinde Zillingtal gewährt Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Burgenland (Stichtag 07.09.2020) haben, zur teilweisen Abdeckung der Heizkosten in der Heizperiode 2020/2021 einen Heizkostenzuschuss. (2) Der Heiz…

Das Land Burgenland und auch die Gemeinde Zillingtal gewährt Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Burgenland (Stichtag 07.09.2020) haben, zur teilweisen Abdeckung der Heizkosten in der Heizperiode 2020/2021 einen Heizkostenzuschuss. (2) Der Heizkostenzuschuss wird unabhängig von der Art der verwendeten Brennstoffe gewährt und wird aus Mitteln des Landes Burgenland finanziert. (3) Nicht förderfähig sind Personen, deren Aufenthalt in einem Altenwohn- und Pflegeheim oder in einer stationären Behinderteneinrichtung zumindest anteilig aus Mitteln der Sozialhilfe getragen wird oder deren Hauptwohnsitz ein Studentenwohnheim, Gästehaus oder ähnliches ist. § 2 Ausmaß der Förderung Der Heizkostenzuschuss wird nur einmalig in Höhe von € 165,-- pro Haushalt vom Land Burgenland und von der Gemeinde Zillingtal € 70,-- gewährt.

Richtlinien (pdf 243,94 kB)
Antragsformular (pdf 525,14 kB)