Aktueller Sicherheitstipp: Strahlenalarm – Was tun?

Presseaussendung des Burgenländischen Zivilschutzverbandes In Erinnerung an die dramatischen Ereignisse am 11.3.2011 im japanischen Kern-kraftwerk Fukushima I und den Jahrestag des bis dato folgenschwersten Reaktor-unglücks der Geschicht…
Presseaussendung des Burgenländischen Zivilschutzverbandes

In Erinnerung an die dramatischen Ereignisse am 11.3.2011 im japanischen Kern-kraftwerk Fukushima I und den Jahrestag des bis dato folgenschwersten Reaktor-unglücks der Geschichte - Tschernobyl am 26.4.1986: Kernkraftwerke sind seither nicht sicherer geworden. Wir sehen dies auch am Beispiel des tschechischen AKW Temelin, welches mit über 175 bekannt gewordenen Pannen zu kämpfen hat und oftmals repariert bzw. abgeschaltet werden muss. Auch wenn Österreich von den Ereignissen in Japan nicht unmittelbar betroffen war, kann ein weiterer Unfall nicht ausgeschlossen werden und - Strahlen kennen keine Grenzen. Unter http://www.bzsv.at/bzsv/Downloads/Brosch%C3%BCren/Strahlenschutz.pdf steht der Strahlenschutzfolder des Zivilschutzverbandes zum Download bereit. Weitere Informationen zum Thema Strahlenschutz sind neben sehr vielen anderen Sicher-heitsthemen unter http://www.siz.cc in der Rubrik „Sicherheit von A-Z“ zu finden.

Welche Schutzmöglichkeiten bestehen bei Strahlenalarm?
• Baulicher Schutz - Schutzraum, Sicherheitswohnung mit eingebautem Filter oder Sicherheitswohnung ohne eingebauten Filter vorbereiten
• Kenntnis der Warn- und Alarmsignale

Warnung 3 Minuten Dauerton: Radio/ Fern-sehen (österreichischer Sender) ein-schalten. Behördlich empfohlene Verhaltensmaßnahmen beachten.
Alarm 1 Minute auf- und abschwellen-der Heulton: Schützende Räum-lichkeiten aufsuchen. Über Ra-dio/Fernsehen (österreichischer Sender) durchgegebene Verhal-tensmaßnahmen beachten.
Entwar-nung 1 Minute Dauerton: Weitere Hin-weise über Radio/Fernsehen (öster-reichischer Sender) beachten.

• Haushaltsvorrat mit Lebensmittel, einem netzunabhängigen Radiogerät mit Reservebatterien, Hygieneartikeln, alternativen Koch- und Heizmöglichkeiten sowie Notbeleuchtung
• Kaliumjodid-Tabletten in der Apotheke besorgen; diese dürfen nur auf aus-drückliche Anordnung der Gesundheitsbehörde eingenommen werden. Eine vor-sorgliche Einnahme ist völlig sinnlos.

Beim Burgenländischen Zivilschutzverband können Folder zu den Themen Schutzraumbau, Strahlenschutz, Haushaltsbevorratung oder Kaliumjodid-Tabletten bezogen werden.
Foto: hartmut910 / pixelio.de
Eisenstadt, am 27.3.2015