Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen

Veröffentlicht am 15.04.2026

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  • Eintragungszeitraum: 15.06. bis 22.06.2026
  • Stimmberechtigt sind österreichische Staatsbürger*innen, die jeweils am letzten Tag des Eintragungszeitraumes das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen (Personen, die spätestens am 22. Juni 2026 ihren 16. Geburtstag feiern und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind) und zum Stichtag (11. Mai 2026) in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen sind, sind stimmberechtigt.
Verlautbarung (pdf 481,27 kB)