Kundmachung gemäß § 5 Abs. 2 Geschworenen- und Schöffengesetz 1990
Gemäß § 5 Abs. 1 des Geschworenen- und Schöffengesetzes 1990 – GSchG hat die Bürgermeisterin oder eine von ihr bestimmte oder sonst zu seiner Vertretung befugte Person jedes zweite Jahr die Namen von 0,5 % der in der Wählerevidenz enthaltenen Personen durch ein Zufallsverfahren zu ermitteln.
Gemäß § 5 Abs. 2 GSchG ist die Amtshandlung öffentlich.
Es wird daher kundgemacht, dass das Auswahlverfahren der für das Amt der Geschworenen und Schöffen in Betracht kommenden Personen am
Dienstag, den 19. Mai 2026 um 13:30 Uhr
im Gemeindeamt Zillingtal, Landstraße 3, 7034 Zillingtal, stattfinden wird.
Die ausgelosten Personen werden von der Gemeinde schriftlich verständigt.