Kundmachung gemäß § 5 Abs. 2 Geschworenen- und Schöffengesetz 1990

Veröffentlicht am 20.05.2026

Das Verzeichnis jener Personen, die durch Auslosung für die Aufnahme in die Geschworenen- und Schöffenliste 2027 und 2028 gemäß § 5 Abs. 1 GSchG ermittelt wurden, liegt

 

vom 20. Mai 2026 bis 03. Juni 2026

 

täglich während der Amtsstunden im Gemeindeamt Zillingtal, Landstraße 3, 7034 Zillingtal zur öffentlichen Einsicht auf.

 

Jedermann kann innerhalb der Auflegungsfrist wegen der Eintragung von Personen, die die persönlichen Voraussetzungen für das Amt eines Geschworenen oder Schöffen (§§ 1-3), nicht erfüllen, schriftlich oder mündlich Einspruch erheben.

Die eingetragenen Personen können überdies in gleicher Weise einen Befreiungsantrag gemäß § 4 stellen (§5 Abs. 4 GSchG).