Kundmachung - Auflage des Voranschlagsentwurfs
Der Voranschlagsentwurf der Gemeinde Zillingtal für das Finanzjahr 2023 liegt gemäß § 68 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung zwei Wochen und zwar vom 28. November bis 12. Dezember 2022 während der für den Parteienverkehr vorgesehenen Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. Während der Auflagefrist steht es jedem wahlberechtigten Gemeindemitglied frei, zum Voranschlagsentwurf beim Gemeindeamt schriftlich Erinnerungen einzubringen.