Ablesung der Wasserzähler in Zilingtal

Sehr geehrte Wasserabnehmer ! Grundlage für die Erstellung des jährlichen Wasserabgaben – Bescheides ist die Ablesung der Wasserzähler. Aus diesem Grunde ist es notwendig, jeden Haushalt – der vom WLV mit qualitativ hoch…
Sehr geehrte Wasserabnehmer !

Grundlage für die Erstellung des jährlichen Wasserabgaben – Bescheides ist die Ablesung der Wasserzähler. Aus diesem Grunde ist es notwendig, jeden Haushalt – der vom WLV mit qualitativ hochwertigem Wasser versorgt wird – aufzusuchen und den aktuellen Wasserzählerstand fest zu halten. Die Bediensteten des Wasser-leitungsverbandes werden die notwendigen Arbeiten in der Zeit vom

21. September 2015 bis 01. Oktober 2015

durchführen. In diesem Zusammenhang ergeht an Sie das höfliche Ersuchen, den Wasserleitungsverband bei der reibungslosen Durchführung der Arbeiten zu unterstützen.



Ein Hinweis für Anlagenbesitzer mit Wasserzählerschächten:
Der WLV erlaubt sich Sie darauf hinzuweisen, dass gemäß § 7 Abs. 3 der Wasserleitungsordnung die Ablesung des Wasserzählers durch den Anlagenbesitzer jederzeit gewährleistet werden muss. Diese Verpflichtung schließt auch ein, dass der Wasserzählerschacht von Überflutungen durch Oberflächen bzw. Grundwässern freizumachen ist. Sie werden daher ersucht, den Schacht bei Überflutung rechtzeitig vor Ablesung des Wasserzählers auszupumpen. Für den Fall, dass diese Arbeiten von unserem Mitarbeiter erledigt werden müssen, sehen wir uns leider gezwungen, Ihnen – für den entstandenen Aufwand – ein Pauschale in Höhe von Euro 51,00 zzgl. UST in Rechnung zu stellen.

Für weitere Fragen und Auskünfte stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen

Wasserleitungsverband
Nördliches Burgenland