Semesterticket - Wintersemester 2018-2019

Das Land Burgenland und die Gemeinde Zillingtal gewährt Studenten/Studentinnen, die außerhalb des Burgenlandes ein Studium an einer Universität, Hochschule oder Fachhochschule absolvieren, eine Förderung zu den Kosten für di…
Das Land Burgenland und die Gemeinde Zillingtal gewährt Studenten/Studentinnen, die außerhalb des Burgenlandes ein Studium an einer Universität, Hochschule oder Fachhochschule absolvieren, eine Förderung zu den Kosten für die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln am Studienort.
Das Ausmaß der Förderung beträgt 50 % der nachgewiesenen Kosten der Fahrkarten (z.B. Semesternetzkarte oder Monatskarte; Monatskarte mit Ausnahme der Monate Juli und August).
Die Förderung der Semesternetzkarte und Monatskarte kann jeweils nur einmalig erfolgen.
Nicht gefördert werden Fahrtkosten zwischen Wohnort und Studienort, Studiengebühren und Wohnkosten.
Die Antragstellung ist unabhängig vom Studienerfolg und ist an keinen Bezug der Familienbeihilfe gebunden. Ebenso ist die Förderung einkommensunabhängig.
Auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Fördervoraussetzungen:
Eine Förderung kann nur aufgrund nachstehender Voraussetzungen gewährt werden:
1. Hauptwohnsitz im Burgenland zum jeweiligen Semesterbeginn (1.3./1.10.)
2. Inskriptionsbestätigung als ordentliche/r Hörerin/Hörer an einer österreichischen Universität, Hochschule oder Fachhochschule außerhalb des Burgenlandes (auch Werkstudenten und nebenberuflich Studierende)
3. Nachweis des Erwerbes einer Semesternetzkarte (Monatskarte)
4. Die Förderung kann nur bis einschließlich jenes Semesters gewährt werden, in dem der/die Antragsteller/in das 27. Lebensjahr vollendet
Antragstellung:
Der Antrag kann für das Sommersemester jeweils vom 1.3. bis 15.7. und für das Wintersemester vom 1.10. bis 15.2. bei dem Gemeindeamt der Hauptwohnsitzgemeinde eingebracht werden. Spätere Antragstellungen werden nicht mehr berücksichtigt.
Bei der Antragstellung sind vorzulegen:
 Inskriptionsbestätigung als ordentlich Studierende/r
 Vorlage der Semesternetzkarte/Monatskarte im Original
Dem Hauptwohnsitzgemeindeamt obliegt die Prüfung und Feststellung, ob die Fördervoraussetzungen erfüllt sind, sowie die Eingabe der entsprechenden Daten
 Name, Adresse, Geburtsdatum
 Studienort
 Bestätigung über den erbrachten Nachweis der Inskription
 Höhe der Kosten der Fahrkarte und Geltungszeitraum
 Bankverbindung
in dem seitens des Amtes der Burgenländischen Landesregierung zur Verfügung gestellten elektronischen Antragsformular.
Die Auszahlung der Förderung erfolgt durch das Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 6 – Hauptreferat Sozialwesen