Die Steuerrefom 2015/2016 bringt`s ! Entlastung auf einen Blick

Seit 1. 1. 2016 ist die Steuerreform in Kraft. Mehr als 6 Millionen Lohn- und Einkommensteuerpflichtige profitieren davon. Die Menschen werden im Schnitt um 1.000 € entlastet. Damit kommt es zu einer Gesamtentlastung von 5,2 Mrd. €. Die …
Seit 1. 1. 2016 ist die Steuerreform in Kraft. Mehr als 6 Millionen Lohn- und Einkommensteuerpflichtige profitieren davon. Die Menschen werden im Schnitt um 1.000 € entlastet. Damit kommt es zu einer Gesamtentlastung von 5,2 Mrd. €.

Die neuen Tarifstufen sind das Kernstück der Steuerreform und bringen den Österreicherinnen und Österreichern eine deutliche Steuerentlastung. Der Eingangssteuersatz zwischen 11.000 und 18.000 € wird auf 25 % gesenkt. Der Tarifspitzensteuersatz gilt ab 90.000 € jährlich, statt bisher ab 60.000 €.

Es geht um spürbare Effekte und vor allem um ein positives Signal an die Österreicherinnen und Österreicher, denen diese Entlastung zusteht.

Die neuen Tarifstufen
bis 11.000 Euro 0 %
ab 11.000 Euro bis 18.000 Euro 25 %
ab 18.000 Euro bis 31.000 Euro 35 %
ab 31.000 Euro bis 60.000 Euro 42 %
ab 60.000 Euro bis 90.000 Euro 48 %
ab 90.000 Euro bis 1 Mio. Euro 50 %
über 1 Mio. Euro 55 % (befristet bis 2020)

Mit einem Einkommen von 30.000 € beispielsweise bezahlt man für die ersten 11.000 € keine Steuer, für die weiteren 7.000 € 25 % und für die letzten 12.000 € 35 %.

Von der so errechneten Steuer können noch allfällige Steuerabsetzbeträge abgezogen werden, die das steuerpflichtige Einkommen zusätzlich vermindern. Ein solcher Steuerabsetzbetrag ist z.B. der Arbeitnehmerabsetzbetrag. Dieser ist ab 2016 in den Verkehrsabsetzbetrag integriert und der Verkehrsabsetzbetrag auf 400 Euro erhöht. Es wird auch ein erhöhter Verkehrsabsetzbetrag für geringverdienende Pendler eingeführt. Zudem reduzieren mögliche Freibeträge die Bemessungsgrundlage für die Steuer.

Der Kinderfreibetrag wird etwa mit 1.1.2016 auf 440 € verdoppelt - dadurch werden Familien zusätzlich entlastet.

Individuellen Steuervorteil errechnen
Mit dem Entlastungsrechner, der anlässlich der Steuerreform vom BMF zur Verfügung gestellt wurde, kann sich jede Steuerzahlerin und jeder Steuerzahler schnell und unkompliziert die persönliche Ersparnis durch die Steuerreform ausrechnen. Auf bmf.gv.at/entlastung bekommt man bei der Eingabe des jeweiligen Gehalts in die Abfragemaske mit nur wenigen Mausklicks einen Richtwert für den ab 1. Jänner 2016 geltenden Steuervorteil.