Private Osterfeuer sind verboten

Veröffentlicht am 23.03.2021
Private Osterfeuer sind (unabhängig von COVID19) verboten Brauchtumsfeuer (Osterfeuer und Sonnwendfeuer) sind meist religiös motivierte Veranstaltungen, bei denen Grünschnitt verbrannt wird und bei welchen die „Leut‘ z&rsqu…

 „Leut‘ z’sam kommen“. Heuer müssen diese Veranstaltungen leider aufgrund der COVID19-Krise (wie bereits 2020) ausfallen. Auf Grund der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung des Gesundheitsministeriums sind Veranstaltungen derzeit untersagt, auch die Brauchtumsveranstaltungen sind davon betroffen. Ob Sonnwendfeuer wieder erlaubt sein werden wird sich zeigen. Unabhängig von derzeitigen Vorgaben aufgrund der COVID19-Krise stellt das Abbrennen von Grünschnitt und anderen Materialien im eigenen, privaten Garten jedenfalls kein Osterfeuer dar, selbst wenn es zu Ostern abgebrannt wird. Solche Feuer sind absolut verboten. Grünschnitt wie Äste, Laub und Gehölz gehören auf die Grünschnittdeponie oder gehäckselt und kompostiert. Bauabfall und anderer Müll sind niemals zu verbrennen, sondern beim örtlichen Sammelzentrum abzuliefern oder in den dafür vorgesehenen Sammelbehältern zu entsorgen. Die Burgenländische Landesregierung hat sich im Zukunftsplan Burgenland das Ziel gesetzt, die Luftqualität im Burgenland weiter zu verbessern - jede und jeder kann zur Erhaltung unserer reinen Luft und einer sauberen Umwelt persönlich einen wertvollen Beitrag leisten!

Rückfragen bei: Mag. René Kain Amt der Bgld. Landesregierung Abt. 4 – Ländliche Entwicklung, Agrarwesen, Natur- und Klimaschutz Hauptreferat Agrar-, Umwelt- und Verkehrsrecht T: 057600-2730 rene.kain@bgld.gv.at

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