Projekt „Wohnschirm“ zur Delogierungsprävention
Im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie kam und kommt es nach wie vor bei vielen
berufstätigen Menschen zu unerwarteten Verlusten des Arbeitsplatzes oder Auftragsrückgängen
und damit einhergehenden Einkommenseinbußen.
Diese wiederum können – insbesondere in prekären Lebenssituationen – im schlimmsten Fall zu
Mietrückständen und Wohnungsverlust führen.
Um auf diese sozialen Härtefälle zu reagieren, bietet der Bund seit Mai 2022 in Zusammenarbeit mit
dem Land Burgenland bzw. der Sozialen Dienste Burgenland GmbH im Rahmen des Projekts
„Wohnschirm“ eine rasche Soforthilfe bei drohender Delogierung.
Die Soforthilfe besteht in einer kostenlosen Beratung und finanziellen Hilfe bei Mietschulden, die seit
dem 1. März 2020 entstanden sind.
Grundsätzlich sind Mieter:innen, die ihren Hauptwohnsitz im Burgenland haben und keine
Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung beziehen, anspruchsberechtigt.
Personen, die Bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen, sind von vornherein vom Bezug einer
Leistung des Wohnschirms ausgeschlossen, da diese dem Regime der Burgenländischen
Sozialhilfe im weiteren Sinn unterliegen und in diesem Zusammenhang in Härtefällen kurzfristig
Einmalhilfen erhalten können.
Sämtliche weitere Fragen, die zu einer Anspruchsberechtigung führen, werden im Einzelfall in
Beratungsgesprächen mit den beiden Beratungsstellen im Burgenland geklärt.
Nähere Informationen erhalten Sie unter: www.wohnschirm.at.
Beratungsstellen im Burgenland:
Bezirke Eisenstadt, Mattersburg, Neusiedl und Oberpullendorf:
Psychosozialer Dienst – Eisenstadt
Franz Liszt Gasse 1/Top III, 7000 Eisenstadt
Telefon: 057979 20100
E-Mail: eisenstadt@psd-bgld.at
Website: https://www.psychosozialerdienst.at/
Bezirke Oberwart, Güssing und Jennersdorf:
Psychosozialer Dienst – Güssing
Dammstraße 4/2.OG, 7450 Güssing
Telefon: 03322 44311
E-Mail: guessing@psd-bgld.at
Website: https://www.psychosozialerdienst.at