Projekt „Wohnschirm“ zur Delogierungsprävention

Veröffentlicht am 14.07.2022
Im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie kam und kommt es nach wie vor bei vielen berufstätigen Menschen zu unerwarteten Verlusten des Arbeitsplatzes oder Auftragsrückgängen und damit einhergehenden Einkommenseinbußen. Diese wiederum können – insbesondere in prekären Lebenssituationen – im schlimmsten Fall zu Mietrückständen und Wohnungsverlust führen. Um auf diese sozialen Härtefälle zu reagieren, bietet der Bund seit Mai 2022 in Zusammenarbeit mit dem Land Burgenland bzw. der Sozialen Dienste Burgenland GmbH im Rahmen des Projekts „Wohnschirm“ eine rasche Soforthilfe bei drohender Delogierung. Die Soforthilfe besteht in einer kostenlosen Beratung und finanziellen Hilfe bei Mietschulden, die seit dem 1. März 2020 entstanden sind. Grundsätzlich sind Mieter:innen, die ihren Hauptwohnsitz im Burgenland haben und keine Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung beziehen, anspruchsberechtigt. Personen, die Bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen, sind von vornherein vom Bezug einer Leistung des Wohnschirms ausgeschlossen, da diese dem Regime der Burgenländischen Sozialhilfe im weiteren Sinn unterliegen und in diesem Zusammenhang in Härtefällen kurzfristig Einmalhilfen erhalten können. Sämtliche weitere Fragen, die zu einer Anspruchsberechtigung führen, werden im Einzelfall in Beratungsgesprächen mit den beiden Beratungsstellen im Burgenland geklärt. Nähere Informationen erhalten Sie unter: www.wohnschirm.at. Beratungsstellen im Burgenland: Bezirke Eisenstadt, Mattersburg, Neusiedl und Oberpullendorf: Psychosozialer Dienst – Eisenstadt Franz Liszt Gasse 1/Top III, 7000 Eisenstadt Telefon: 057979 20100 E-Mail: eisenstadt@psd-bgld.at Website: https://www.psychosozialerdienst.at/ Bezirke Oberwart, Güssing und Jennersdorf: Psychosozialer Dienst – Güssing Dammstraße 4/2.OG, 7450 Güssing Telefon: 03322 44311 E-Mail: guessing@psd-bgld.at Website: https://www.psychosozialerdienst.at