Waldbrandverordnung

Veröffentlicht am 23.03.2023
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit sind brandgefährliche Handlungen, wie das Rauchen, das Hantieren mit offenem Feuer, die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen, jegliches Feuerentzünden und das Unterhalten von Feuer in den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Eisenstadt-Umgebung verboten! Wir bitten Sie, diese Verordnung unbedingt zu beachten!
Waldbrandverordnung (pdf 102,68 kB)
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