Zoll- und Artenschutz - Infos auf einen Blick

Ob Pflanzen, Muscheln, Lederwaren, Zigaretten, Spirituosen oder manchmal sogar ein exotisches Tier – nicht alle gut gemeinten Mitbringsel von Urlaubs- oder sonstigen Auslandsreisen dürfen nach Österreich eingeführt werden. In vie…
Ob Pflanzen, Muscheln, Lederwaren, Zigaretten, Spirituosen oder manchmal sogar ein exotisches Tier – nicht alle gut gemeinten Mitbringsel von Urlaubs- oder sonstigen Auslandsreisen dürfen nach Österreich eingeführt werden. In vielen Fällen verstoßen die Reisenden sogar gegen geltendes Recht. Denn Unwissenheit schützt nicht vor Strafen, die durch Verstöße gegen Zollbestimmungen verursacht werden.

Um die im Urlaub gewonnene Erholung nicht durch unnötigen Ärger bei einer etwaigen Zollkontrolle zu verringern, ist es dem Finanzministerium ein Anliegen, Ihnen hilfreiche Hinweise bei der Einfuhr von Waren nach Österreich zur Verfügung zu stellen.

Bei der Einreise aus EU-Staaten dürfen Sie, ohne in Österreich Zoll und sonstige Abgaben zu bezahlen, Waren für den persönlichen Ge- oder Verbrauch bzw. den Ihrer Haushaltsangehörigen in Ihrem Reisegepäck einführen. Ausnahmen bestehen generell für neue Fahrzeuge, Tabakwaren und alkoholische Getränke.

Reisen Sie aus einem Nicht-EU-Staat ein, sind folgende Waren zu deklarieren:

• Waren, die nicht für Ihren persönlichen Ge- oder Verbrauch oder den Ihrer Haushaltsangehörigen bestimmt sind,
• außerhalb der EU erworbene Waren, die die Freimengen für Tabakwaren, Alkoholika, nicht schäumende Weine, Bier und Arzneimittel oder die Freigrenze von 430 € für Flugreisende oder 300 € für alle anderen Reisenden für andere Waren übersteigen,
• Waren, die gesonderten Einfuhrverboten und -beschränkungen unterliegen.

Stichwort Artenschutz

Unter diese gesonderten Einfuhrverboten und -beschränkungen fällt auch der Import von Tieren und Pflanzen. Diese Bestimmungen gelten sowohl bei der Einreise aus EU- bzw. Nicht-EU-Staaten. Zum Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen ist diesen Regelungen besonderes Augenmerk zu schenken.
Wissenswertes zu den aktuellen zoll- und artenschutzrechtlichen Bestimmungen finden Sie im aktuellen Folder "Zoll Info 2015“.

Weitere Informationen stehen für Sie auf der Homepage des Finanzministeriums www.bmf.gv.at sowie über die "BMF Zoll App" bereit. Dieses Servicetool gibt Ihnen rasch Antworten zu den gängigsten Zollfragen (Freigrenzen, Freimengen etc.). Die App ist im jeweiligen Smartphone-Store – "Android Market" bzw. "iTunes" für alle Apple-Produkte – gratis downloadbar. Eine interessante Information für die User: Bei der Nutzung der App im Ausland fallen keine Roaming Gebühren an, da die Nutzung der gespeicherten Inhalte keiner Datenverbindung bedarf.