SEXTING – „Nackte Tatsachen“ - Kriminalprävention der Polizei

„Sexting“ – zusammengesetzt aus „Sex“ und „Texting“ (engl. für das Senden von SMS) – beschreibt einen Trend: Immer mehr Jugendliche, aber auch Erwachsene, machen von sich selbst oder anderen erotis…
„Sexting“ – zusammengesetzt aus „Sex“ und „Texting“ (engl. für das Senden von SMS) – beschreibt einen Trend: Immer mehr Jugendliche, aber auch Erwachsene, machen von sich selbst oder anderen erotische Fotos bzw. Nacktaufnahmen und versenden diese per Handy an Freund/innen und Bekannte. Leider landen solche Bilder auch im Internet oder in sozialen Netzwerken. In vielen Fällen werden die anzüglichen Bilder vorerst „nur“ zwischen Pärchen oder besten Freund/innen verschickt, oft als eine Art Liebes- oder Freundschaftsbeweis oder zum Flirten. Wenn die Beziehungen oder Freundschaften einmal in die Brüche gehen, landen einige der Fotos aus Rache auf diversen Handys bzw. öffentlich im Web oder werden gar zur Erpressung verwendet. Sind solche Bilder einmal in Umlauf gebracht, besteht keine Möglichkeit mehr, deren Verbreitung zu stoppen. Sie können auch Jahre später wieder auftauchen und beruflichen Karrieren und privaten Beziehungen massiv schaden. Zudem ist das Verbreiten und Veröffentlichen erotischer Fotos Minderjähriger illegal und hat rechtliche Konsequenzen.

Einige Tipps der Kriminalprävention:
• Weniger ist mehr. Intime Körperstellen nicht unverdeckt zeigen.
• Gesicht nicht zeigen. Erotische Aufnahmen sollten so angefertigt werden, dass man selbst nicht eindeutig zu erkennen ist.
• Zeigen statt senden. Die Kontrolle über intime Fotos behält man dann, wenn sie gar nicht erst aus der Hand gegeben, also übers Internet versendet werden.
• Gesetzeslage beachten. Pornografische Aufnahmen von „Unter-18-Jährigen“ gelten nach dem Gesetz als Kinderpornografie und dürfen daher nicht hergestellt, besessen, weitergeleitet oder wissentlich angeschaut werden.
Ausnahme: Aufnahmen von sich selbst.


Eine sichere Zeit wünscht Ihnen


Ihre Polizei – immer für Sie da!