Europawahlen - Informationen für nicht-österreichische Unionsbürgerinnen und Unionsbürger

Veröffentlicht am 27.02.2024
Was haben Sie als Unionsbürger(in) mit Hauptwohnsitz in Österreich zu unternehmen, um in die Europa-Wählerevidenz zu gelangen? Um in die Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen zu werden, müssen Sie vor dem 1. Jänner des Jahres der Eintragung das 14. Lebensjahr vollendet haben, dürfen vom Wahlrecht zum Europäischen Parlament nicht ausgeschlossen sein und müssen einen entsprechenden Antrag stellen. Ein Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde. Sie können sich mit dem Antragsformular "Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz für Unionsbürger(innen), die innerhalb des Bundesgebietes ihren Hauptwohnsitz haben eintragen lassen. Zu diesem Formular erhalten Sie auch eine entsprechende Übersetzungshilfe. Bei der Antragstellung müssen Sie einen gültigen Identitätsausweis vorlegen und eine förmliche Erklärung abgeben, dass Sie bei Wahlen zum Europäischen Parlament die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wählen wollen und in Ihrem Herkunftsmitgliedstaat Ihr aktives Wahlrecht nicht aufgrund einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung verloren haben. Die förmliche Erklärung ist ein Bestandteil des Antragsformulars. Beim Ausfüllen des Antrags wird im Durchschreibeverfahren das für die Eintragung erforderliche Europa-Wähleranlageblatt ausgefüllt. Dem Antrag sind weiters die zur Begründung notwendigen Belege anzuschließen. Sowohl das Antragsformular als auch das Europa-Wähleranlageblatt sind zu unterfertigen. Sollte es ihnen nicht möglich sein, das Formular über Ihre Gemeinde zu beschaffen, so können Sie das Antragsformular mit dem angeschlossenen Europa-Wähleranlageblatt sowie allenfalls eine Übersetzungshilfe als PDF-Datei herunterladen (siehe nachstehende Tabelle); in diesem Fall müssen Sie das Europa-Wähleranlageblatt gesondert ausfüllen (kein Durchschreibeverfahren).