Sicherheitstipp: Rettungsgasse
eit über zwölf Jahren gilt die Verpflichtung, bei drohendem Stau eine Rettungsgasse zu bilden, um Einsatzfahrzeugen möglichst ungehinderte Durchfahrt zu ermöglichen. Ganz unabhängig davon, ob der Stau durch
einen Unfall oder ein anderes Ereignis zustande kommt, müssen Autofahrer*innen eine Rettungsgasse immer dann bilden, wenn sich ein Stau im Entstehen ist – nicht erst dann, wenn sich ein Einsatzfahrzeug nähert! So können Blaulichtorganisationen bei der Fahrt zu ihrem Einsatzort wichtige Zeit sparen, die unter
Umständen über Leben und Tod entscheiden kann. Wer sich nicht in die Rettungsgasse einordnet oder diese
sogar befährt, riskiert also das Leben von Mitmenschen.