Sicherheitstipp: Rettungsgasse

Veröffentlicht am 04.03.2024
eit über zwölf Jahren gilt die Verpflichtung, bei drohendem Stau eine Rettungsgasse zu bilden, um Einsatzfahrzeugen möglichst ungehinderte Durchfahrt zu ermöglichen. Ganz unabhängig davon, ob der Stau durch einen Unfall oder ein anderes Ereignis zustande kommt, müssen Autofahrer*innen eine Rettungsgasse immer dann bilden, wenn sich ein Stau im Entstehen ist – nicht erst dann, wenn sich ein Einsatzfahrzeug nähert! So können Blaulichtorganisationen bei der Fahrt zu ihrem Einsatzort wichtige Zeit sparen, die unter Umständen über Leben und Tod entscheiden kann. Wer sich nicht in die Rettungsgasse einordnet oder diese sogar befährt, riskiert also das Leben von Mitmenschen.
Rettungsgasse (png 166,50 kB)
Rettungsgasse