Sammelbewilligung vom 01. April bis 31.12.2024 für freiraum-europa Hilfprojekte

Veröffentlicht am 04.03.2024
Die Burgenländische Landesregierung erteilt dem Verein „freiraum-europa Hilfsprojekte“, Kraußstraße 10, 4020 Linz, gemäß §§ 2, 5 und § 9 Abs. 1 lit. c des Burgenländischen Sammlungsgesetzes, LGBl. Nr. 15/1970 i.d.g.F., für die Zeit vom 01. April 2024 bis 31. Dezember 2024 die Bewilligung zur Durchführung einer Straßensammlung sowie einer Sammlung von Haus zu Haus mit Sammellisten (Sammelblöcken) im Bereich des Landes Burgenland zum Zwecke der Förderung von Menschen mit Behinderung unter nachstehenden Bedingungen und Auflagen:
Sammelbewilligung (pdf 220,23 kB)
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