Sammelbewilligung vom 01. April bis 31.12.2024 für freiraum-europa Hilfprojekte
Die Burgenländische Landesregierung erteilt dem Verein „freiraum-europa Hilfsprojekte“,
Kraußstraße 10, 4020 Linz, gemäß §§ 2, 5 und § 9 Abs. 1 lit. c des Burgenländischen
Sammlungsgesetzes, LGBl. Nr. 15/1970 i.d.g.F., für die Zeit vom 01. April 2024 bis
31. Dezember 2024 die Bewilligung zur Durchführung einer Straßensammlung sowie einer
Sammlung von Haus zu Haus mit Sammellisten (Sammelblöcken) im Bereich des Landes
Burgenland zum Zwecke der Förderung von Menschen mit Behinderung unter nachstehenden
Bedingungen und Auflagen: