Kundmachung über die Auflage des Entwurfs über die 9. Änderung des Flächenwidmungsplanes

Veröffentlicht am 24.04.2024
Gemäß § 5 Abs. 4 iVm §§ 2 Abs. 2 und 4 Burgenländisches Raumplanungseinführungsgesetz (Bgld. RPEG), LGBl. Nr. 50/2019 i.d.g.F., wird kundgemacht, dass der Entwurf der Verordnung, mit der der Flächenwidmungsplan für das Gemeindegebiet der Gemeinde Zillingtal geändert werden soll, sowie das Ergebnis der Umwelterheblichkeitsprüfung/Umweltprüfung durch sechs Wochen, das ist in der Zeit von 24. April bis 05. Juni 2024 im Gemeindeamt Zillingtal zur allgemeinen Einsichtnahme aufliegt.
Kundmachung (pdf 408,13 kB)
Kundmachung